Das primäre Ziel des Dienstes
Das primäre Ziel des Dienstes für Sicherheit und Gewaltprävention ist es, das Recht auf Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
Das Konzept der Sicherheit beschränkt sich nicht auf die Prävention und Bekämpfung krimineller Phänomene, sondern erstreckt sich auf alle Problembereiche, die den Frieden der Bevölkerung beeinträchtigen können.
Das Sicherheitsgefühl entspricht der subjektiven Wahrnehmung, vor Bedrohungen, Gefahren oder Kriminalität geschützt zu sein.
Es wird sowohl von äußeren Faktoren als auch von persönlichen Erfahrungen und Wahrnehmungen beeinflusst und hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bevölkerung.
Die Sicherheit muss als wichtiger Aspekt des Allgemeinwohls durch koordinierte Maßnahmen und strategische Interventionen im öffentlichen Raum geschützt werden.
Letzte Aktualisierung: 24/09/2026