Ortspolizei
Die Ortspolizei spielt in Südtirol eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Lebensqualität in den Gemeinden. Als bürgernahe Polizeieinrichtung ist sie täglich im direkten Kontakt mit der Bevölkerung tätig und übernimmt zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Verkehrsüberwachung, Verwaltungs- und Umweltpolizei, Verbraucherschutz, Baupolizei sowie Prävention und Unterstützung öffentlicher Sicherheitsmaßnahmen. Neben ihrer Kontrollfunktion ist die Ortspolizei vielfach erster Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei lokalen Sicherheitsfragen.
Mit dem Landesgesetz Nr. 5 vom 22. Juni 2026 wurde die Ordnung der Ortspolizei grundlegend neu geregelt und das bisherige Landesgesetz aus dem Jahr 1993 ersetzt: Landesgesetz vom 22. Juni 2026, Nr. 5, „Ordnung der Ortspolizei“.
Insgesamt verfolgt das neue Landesgesetz das Ziel, die Ortspolizei als modernes, professionelles und bürgernahes Element des Südtiroler Sicherheits- und Präventionssystems weiterzuentwickeln. Durch bessere Ausbildung, stärkere Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, einheitliche Standards und zusätzliche finanzielle Unterstützung soll die Ortspolizei langfristig gestärkt und ihre Bedeutung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut werden.
Hintergrund der Reform ist die Tatsache, dass sich die Aufgaben und Anforderungen an die Ortspolizei in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert haben. Während die öffentliche Wahrnehmung teilweise immer noch stark von der Zuständigkeit für die Verkehrskontrollen geprägt ist, sind die ausgeübten Tätigkeiten heute deutlich vielfältiger.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die finanzielle Förderung von Ortspolizeikorps und übergemeindlichen Kooperationsformen. Insbesondere kleineren Gemeinden soll dadurch ermöglicht werden, leistungsfähige und professionelle Polizeidienste anzubieten. Das Land Südtirol unterstützt den Ausbau der Dienste und die Zusammenarbeit zwischen Körperschaften durch finanzielle Anreize: Beschluss der Landesregierung vom 31. Juli 2026, Nr. 614, „Richtlinien für die pauschale Beteiligung des Landes an den Kosten für die Verwaltung der Ortspolizeidienste“.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Professionalisierung der Ausbildung. Die Ausbildung der Ortspolizistinnen und Ortspolizisten wurde deutlich ausgebaut und soll eine höhere fachliche Qualifikation gewährleisten. Gleichzeitig werden landesweit einheitliche Standards bei Organisation, Uniformen, Fahrzeugen und dem äußeren Erscheinungsbild eingeführt. Ziel ist eine moderne, gut ausgebildete und für die Bevölkerung klar erkennbare Ortspolizei.
Das Gesetz stärkt außerdem die Koordinierung zwischen den einzelnen Polizeidiensten sowie die Zusammenarbeit mit staatlichen Sicherheitskräften. Die Ortspolizei soll künftig noch stärker in Präventionsmaßnahmen eingebunden werden und ihre Präsenz im öffentlichen Raum ausbauen. Themen wie Einbruchsprävention, Bekämpfung von Wohnungsmissbrauch, Drogenprävention und die Wahrung der öffentlichen Ordnung erhalten dabei größere Bedeutung.
Besondere Bedeutung kommt auch der Zweisprachigkeit zu. Die Ortspolizei soll flächendeckend in deutscher und italienischer Sprache tätig sein und dadurch den besonderen sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten Südtirols Rechnung tragen.
Letzte Aktualisierung: 24/09/2026